Der heute veröffentlichte Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) verzeichnet einen
deutlichen Anstieg der erfassten Diskriminierung gegen trans*, inter* und nicht-binäre Personen. Dazu erklärt Nyke Slawik, queerpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Dass sich die Zahl der trans* inter* und nicht-binären Personen, die Rat gesucht haben, in den vergangenen fünf Jahren fast verdreifacht hat, ist bestürzend. Spätestens diese steigenden Zahlen sollten die Bundesregierung endlich in Bewegung bringen, mehr zum Schutz marginalisierter Gruppen zu tun.“
Laut dem Bericht meldeten sich 2024 388 Menschen bei der ADS, weil sie wegen ihrer Geschlechtsidentität benachteiligt wurden. 2019 waren es nur 144 Diskriminierungsfälle.
Slawik sieht einen Grund in der Zunahme der Diskriminierungsfälle darin, dass in der Öffentlichkeit zunehmend polarisiert über das Thema Geschlechtsidentität gesprochen werde: „In den letzten Jahren sind trans Personen selbst sichtbarer, aber auch viele Unwahrheiten und falsche Stereotype über sie verbreitet worden. Diese teils feindselige Stimmungsmache schlägt sich nun auch im Alltag nieder. Statt positive Entwicklungen wie das Selbstbestimmungsgesetz mit einer übereilten Evaluation in Frage zu stellen, sollte die Bundesregierung sich mit Betroffenen solidarisieren und ernsthaft darüber nachdenken, wie Diskriminierungen im Alltag abgebaut werden können.“
Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes meldeten rund ein Viertel aller Ratsuchenden Diskriminierung durch staatliche Stellen. Zwar schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in den Bereichen Arbeitsmarkt und Alltagsgeschäften vor Diskriminierung. Aber auch in den nicht vom AGG erfassten Bereichen, bspw. bei Ämtern und Behörden erleben Menschen Diskriminierungen: So berichtet die ADS von einem Fall, wo ein schwules Paar von einem Jugendamt als „krankhaft“ bezeichnet wurde, was aber nach AGG nicht als Diskriminierung geahndet werden kann.
Nyke Slawik findet dazu klare Worte: „Wenden sich (queere) Eltern oder Paare an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie etwa durch Jugendämter oder Familiengerichte benachteiligt werden, ist die ADS auf der bestehenden Rechtsgrundlage also nur bedingt in der Lage zu unterstützen, weil das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz öffentliche Stellen nicht erfasst.“ Slawik kritisiert weiter: „Seit seiner Verabschiedung vor fast 20 Jahren wurde das AGG nicht reformiert. Die Fälle und Zahlen aus dem Jahresbericht der ADS
unterstreichen den dringenden Reformstau einmal mehr: Die Bundesregierung muss das AGG endlich anpassen. Wie? Indem sie insbesondere den Rechtsschutz wirksamer ausgestaltet, eine Verbandsklagerecht einführt und den Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen ausweitet!“
Darüber hinaus müsse die Bundesregierung, so Nyke Slawik, dringend Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden, Ämtern und Behörden stärken, um präventiv Diskriminierungen in öffentlichen Stellen entgegenzuwirken. Um diese Maßnahmen voranzubringen, betont Slawik, sei die Weiterführung des Aktionsplans der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ dringend notwendig.
Auch insgesamt steigen die Zahlen der Beratungsanfragen bei der ADS: 2024 gab es insgesamt 11.405 Anfragen, was mehr als doppelt so viele wie 2019 darstellt. Rassistische Diskriminierungen betrafen 43 Prozent der Fälle und auch die Zahl der Anfragen zu Diskriminierungen von Frauen, bspw. wegen sexueller Belästigung steigen.
Über Nyke Slawik
Nyke Slawik zog 2021 und 2025 über die Landesliste der NRWGrünen in den Deutschen Bundestag ein und vertritt den Wahlkreis Leverkusen-Köln IV. Die gebürtige Leverkusenerin gehört zu den wenigen bekannten transgeschlechtlichen Politiker*innen Deutschlands. In der vorangegangenen Legislaturperiode begleitete Slawik für ihre Fraktion den Aktionsplan „Queer Leben“ und damit die Arbeit des Queerbeauftragten der nun scheidenden Bundesregierung, Sven Lehmann. Zudem wirkte sie maßgeblich an der Einführung des
Selbstbestimmungsgesetzes mit.
