Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat heute einen finalen Entwurf zum #Selbstbestimmungsgesetz beschlossen.

Wann tritt das Gesetz in Kraft? Beschlossen werden kann es theoretisch bis Jahresende. Laut Innenministerium ist ein Inkrafttreten aber erst Ende 2024 möglich aufgrund der Anpassungen im Meldewesen und Behörden. Das sehe ich kritisch! Denn auch bei der „Ehe für alle“ sah das Gesetz ein sofortiges Inkrafttreten vor, obwohl die Standesämter noch eine ganze Weile mit Umstellungen zu tun hatten. Da das aber noch Gegenstand der Diskussionen ist, kann ich euch zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wann es genau in Kraft tritt. Mein Wunsch, sofort, unverzüglich, mit Beschluss des Bundestages.

Was hat sich geändert? Im finalen Gesetzentwurf ist geregelt, dass Namens- und Personenstandsänderungen an die Sicherheitsbehörden gemeldet werden, damit Kriminelle das Gesetz nicht ausnutzen können, um “unterzutauchen”. Diese Daten müssen bei den Behörden unverzüglich wieder gelöscht werden, sollte es keine Sicherheitsbedenken geben! Die personenbezogenen Daten von trans, inter und nicht-binären Menschen sollten auf keinen Fall auf Vorrat bei den Sicherheitsbehörden gespeichert werden dürfen.

Die 3-Monate Wartefrist wurde in eine Anmeldefrist geändert. Man muss nicht mehr 3 Monate nach dem Termin warten, bis die Änderung in Kraft tritt, sondern muss sich 3 Monate vorher beim Standesamt melden. Nach dem Termin ist die Änderung sofort gültig.

Im September starten die Beratungen im Bundestag. Als @gruenebundestag werden wir uns noch für eine Reihe von Änderungen am Entwurf einsetzen:

– ein Verzicht auf eine dreimonatige Anmeldefrist
– Klarstellung zu irreführenden und möglicherweise diskriminierenden Ausführungen zum Hausrecht
– ein Abstammungsrecht, das allen trans, inter und nicht-binären Menschen die Anerkennung ihrer Elternschaft garantiert
– Streichung der teilweisen Aussetzung des Gesetzes im Spannungs- und Verteidigungsfalls
– Nachschärfung beim Offenbarungsverbot
– Selbstbestimmte Inanspruchnahme des Verfahrens für Jugendliche ab 14 Jahren

Wir werden sehen wie die anderen Abgeordneten aus der Koalition dazu stehen. Stay tuned!