Schluss mit Gehsteigbelästigung

🧑‍⚕️ Schwangerschaftsabbrüche sind oft emotional und physisch belastend, auf dem Weg zu einem Abbruch können Hilfesuchende bisher leider zusätzlich von fremden Personen belästigt werden.

🚧 Das wird sich nun zum Glück ändern, denn in einem Bereich von 100 Metern um die Beratungsstelle oder medizinischer Einrichtung ist mit dem heutigen Gesetzentwurf untersagt:

– Das Betreten oder Verlassen der Einrichtung durch Hindernisse zu erschweren
– Schwangeren eine Meinung zur Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen
– Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern o.ä.
– Schwangeren Informationen auszuhändigen, zu zeigen oder zu Gehör zu bringen, die unwahr sind oder offensichtlich geeignet sind, bei Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion wie insbesondere Furcht, Ekel, Scham oder ein Schuldgefühl auszulösen
– Das Personal an der Ausübung ihrer Arbeit zu behindern

💭 Der Abbruch einer Schwangerschaft muss eine selbstbestimmte Entscheidung sein, die nur die Person etwas angeht, die ihn vornehmen lässt. Nun gilt es, Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich zu entkriminalisieren und §218 StGB endlich abzuschaffen.