



Innenminister Dobrindt möchte erwirken, dass nach einer Namens- und/oder Geschlechtsänderung nach dem SBGG für Behörden immer auch der alte Name und Geschlechtsauftrag abrufbar ist. Das ist nicht nur unnötig, sondern kann zu ungewollten Outings beim Kontakt mit Behörden führen. Gerade jetzt, wo die Gewalt gegen trans*, inter* und nicht-binären Menschen so hoch wie noch nie ist – da ermöglicht Dobrindt noch mehr Diskriminierung.
Dieses „Sonderregister“ ist nicht nur verfassungsrechtlich höchst problematisch, sondern auch politisch verantwortungslos.
Ich appelliere an die Bundesländer dieser Verordnung nicht zuzustimmen, sondern sich für die queere Community einzusetzen.
