Lange hat das Bundesjustizministerium auf sich warten lassen, nun gibt es eine Einigung zwischen Familien- und Justizministerium, die den Weg zum Referentenentwurf ebnet. Gerade dort, wo der Entwurf von den Eckpunkten abweicht, sollte im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens stärker Betroffenen zugehört und Transfeindlichkeit eine klare Absage erteilt werden. Eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, die gesetzliche Diskriminierung von trans Personen zu beenden, darf keine neuen Diskriminierungen bringen!
Endlich haben sich Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium auf einen Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz geeinigt! Ein Referentenentwurf ist der erste konkrete Gesetzentwurf aus der Regierung, der zur Bewertung an Verbände weitergeleitet wird. Nach aktuellem Zeitplan wird das um Ostern herum der Fall sein. Im Anschluss gehen die Ministerien in die Auswertung und überarbeiten den Entwurf bei Bedarf. Erst dann wird der finale Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen und dem Bundestag zur Beratung übergeben. Das heißt, es dauert noch ein paar Wochen bis zur parlamentarischen Beratung.
Das völlig veraltete Transsexuellengesetz, das aktuell die Möglichkeit der Vornamens- und Geschlechtseintragsänderung für trans Personen regelt, ist in vielen Punkten verfassungswidrig.
Warum es das Gesetz braucht: Das völlig veraltete Transsexuellengesetz, das aktuell die Möglichkeit der Vornamens- und Geschlechtseintragsänderung für trans Personen regelt, ist in vielen Punkten verfassungswidrig. So stehen im Gesetz zwei Paragrafen, die aufgrund von Bundesverfassungsgerichtsurteilen mittlerweile keine Anwendung mehr finden dürfen. Das ist zum einen die Regelung, dass trans Personen unverheiratet sein müssen, und zum anderen die Regelung, dass sie dauerhaft „fortpflanzungsunfähig“ sein sollen (sog. „Scheidungs-„ und „Sterilisationszwang“). Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass diese Teile des bisher geltenden Gesetzes nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind.
Immer noch findet die Regelung Anwendung, dass trans Personen zwei psychologische Gutachten sowie einen Prozess am Amtsgericht durchlaufen müssen. Das dauert in der Realität lang (vielerorts 1-2 Jahre, manchmal auch länger, da es nur sehr wenige Plätze bei Psychiater*innen und Psycholog*innen gibt), ist kostspielig (zwischen 1500 und 3000 Euro) und wird von vielen Betroffenen seit Jahren kritisiert. Warum? Weil sie davon ausgeht, trans Personen seien psychisch krank, die Entscheidung über eine simple Namens- und Personenstandsänderung ein Fall für Psychiatrie und Justiz. Diese queerfeindliche Einschätzung gehört zum Glück der Vergangenheit an: Die Weltgesundheitsorganisation sieht Trans-Sein seit 2018 (ähnlich wie 1990 ihre Erkenntnis zu Homosexualität) nicht mehr als Krankheit.
Die überwiegende Mehrheit von Ärzt*innen und Therapeut*innen sagt, dass Betroffene nur selbst wissen, welchem Geschlecht sie zugehörig sind. Deswegen haben viele Länder ihre Gesetze bereits so geändert, dass Betroffene über einen einfachen Antrag beim Standesamt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern können.
In folgenden Ländern gibt es daher bereits diese geschlechtliche Selbstbestimmung: Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Spanien, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und Schweiz.
Die Referenz auf das Hausrecht öffnet Tür und Tor für alltägliche Diskriminierung von trans Personen, die pauschal aus gewissen Einrichtungen ausgeschlossen würden; sie normalisiert transfeindliche Stimmungsmache und legitimiert die Fortführung von Diskriminierung, die in einer progressiven Gesellschaft nicht stattfinden darf.
Ich freue mich jedenfalls, dass die Gesetzgebung einen Schritt weiter ist. Bei folgenden Punkten habe ich aber noch Redebedarf und wünsche mir Verbesserung im Zuge der parlamentarischen Bearbeitung des Gesetzes:
- Die Wartefrist von drei Monaten bis zum Inkrafttreten der Änderung ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig lang
- Die Referenz auf das Hausrecht öffnet Tür und Tor für alltägliche Diskriminierung von trans Personen, die pauschal aus gewissen Einrichtungen ausgeschlossen würden; sie normalisiert transfeindliche Stimmungsmache und legitimiert die Fortführung von Diskriminierung, die in einer progressiven Gesellschaft nicht stattfinden darf
- Die Regelung, dass 14- bis 17-Jährige auf die Zustimmung der Sorgeberechtigten angewiesen sind, steht meines Erachtens im Konflikt mit Selbstbestimmungsrechten von Jugendlichen. Diese sind zum Beispiel ab 14 Jahren strafmündig oder können frei über ihr Glaubensbekenntnis entscheiden. Anders ausgedrückt: Jugendliche können ins Gefängnis kommen und frei über ihre Religion entscheiden, aber damit der Staat und ihre Ausweisdokumente sie in ihrem Geschlecht anerkennen und in Ausbildung und Schule zum Beispiel nicht ständig geoutet werden, brauchen sie das Einverständnis der Eltern? Das passt nicht ganz zusammen.
Ich bin gespannt auf die Debatten im Bundestag zu diesen Details. Nichtsdestotrotz ist es gut, dass es endlich mit dem Gesetz weitergeht.
