„Der Protest gegen das geplante Sonderregister für trans, inter und nicht-binäre Personen wirkt! Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte Füße bekommen, weil sie im Bundesrat aktuell keine Mehrheit für ihre Pläne findet.“

Die ursprünglich für die heutige Sitzung des Bundesrates angesetzte, zustimmungspflichtige Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen des Bundesinnenministeriums ist kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden. Die geplanten Änderungen betrafen unter anderem die Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben.

Dazu erklärt Nyke Slawik, die queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Protest gegen das geplante Sonderregister für trans, inter und nicht-binäre Personen wirkt! Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte Füße bekommen, weil sie im Bundesrat aktuell keine Mehrheit für ihre Pläne findet. Dass die Verordnung kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrats abgesetzt wurde, ist das Ergebnis eines wochenlangen Widerstandes aus der Zivilgesellschaft, einer von hunderttausenden getragenen Petition, Protesten und der signalisierten Nicht-Zustimmung durch etliche Landesregierungen. Die vom Innenministerium vorgelegte Verordnung hätte eine Art Sondermeldewesen für queere Personen eingeführt, sie dauerhaft bei den Behörden geoutet, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie den Daten- und Diskriminierungsschutz der Betroffenen massiv beschnitten. Das wollten Bündnis 90/Die Grünen offensichtlich in vielen Landesregierungen im Bundesrat nicht mittragen, aber auch über die Regierungsbeteiligungen von Linkspartei und einzelnen SPD-Bundesländern regte sich Kritik. In den letzten Tagen wurde deutlich, dass die Bundesregierung die Bedenken und Befürchtungen in zentralen Punkten nicht entkräften konnte und daher den Tagesordnungspunkt abgesetzt hat.“

Konkret sollten in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen sowohl frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollten sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet worden wäre. Die fortgesetzte Aufnahme der alten Angaben im Melderegister sowie die Weitergabe im Rahmen der automatisierten Abfrage an diverse öffentliche Stellen hätte Menschen gefährdet, die das SBGG in Anspruch genommen haben. Sie wären zwangsläufig geoutet worden und einem erhöhten Diskriminierungs- und Stigmatisierungsrisiko ausgesetzt.

„Der Schutz sensibler personenbezogener Daten ist verfassungsrechtlich verankert und das hat gute Gründe.“, erklärt Nyke Slawik. „Bürgerinnen haben ein berechtigtes Interesse daran, dass der Staat keine Informationen über ihr Privatleben ohne klaren Zweck und rechtliche Grundlage speichert oder weiterleitet. Dies gilt in besonderem Maße für vulnerable Gruppen, wie beispielsweise Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben. Ich erwarte vom Bundesinnenminister, dass er nun entweder einen verfassungskonformen und diskriminierungsfreien Vorschlag vorlegt oder das Thema fallen lässt. In der Vergangenheit hatten wir bspw. wiederholt angeregt, ein einheitliches System für Namensänderungen einzuführen, ohne dass zu erkennen ist, ob jemand seinen Namen änderte wegen Heirat, Adoption, einer Transgeschlechtlichkeit oder anderen sehr persönlichen Gründen. Eine Art Sonderkartei für trans-, inter*geschlechtliche und nicht-binäre Menschen ist stigmatisierend und gefährlich.“

Insbesondere, aber nicht nur die Grünen kritisierten die Verordnung. „Ich bin froh, dass auch andere Landesregierungen keine Zustimmung zu der Verordnung signalisiert haben.“, sagt Nyke Slawik. Zuvor empfahl der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundesrates eine Ablehnung der Verordnung und äußerte deutliche Kritik. Eingebracht wurde die ablehnende Stellungnahme des Familienausschusses auf Initiative der Grünen über die Bundesländer NRW und Hamburg. Verbände, die zum dem Verordnungsentwurf Stellung genommen hatten, forderten bereits seit Monaten einstimmig die Ablehnung der Verordnung. Hier sind die einzelnen Stellungnahmen zu finden. Auch viele Bundestagsabgeordnete hatten sich in den letzten Monaten kritisch geäußert. Allerdings ist der Bundestag bei Verordnungen nicht direkt beteiligt, anders als der Bundesrat.

Die Nichtaufsetzung der Verordnung im Bundesrat hat zur Folge, dass das zuständige Bundesministerium den Verordnungsentwurf überarbeiten und dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorlegen kann. Alternativ können sie das Vorhaben auch fallen lassen.

Im Juni dieses Jahres hatte das Ministerium den Referentenentwurf veröffentlicht: „Ich und mein Team haben in den letzten Monaten mit Hochdruck daran gearbeitet, mit Verbänden, Presse und Vertreter*innen der Länder in Gespräche zu gehen, um darzulegen, warum diese Verordnung rechtlich nicht haltbar ist und sie in dieser Form nicht verabschiedet werden darf.“, berichtet Nyke Slawik. „Heute heißt es erst einmal kurz aufatmen. Ich bin froh, dass all die Gespräche Erfolg hatten und sich viele Menschen überzeugen ließen, dass diese Verordnung in der Form nicht haltbar ist. Dankbar bin ich auch über die breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft und über Parteigrenzen weg. Warum die SPD die Chance verstreichen ließ, die Verordnung bereits in der Bundesregierung aufzuhalten, bleibt mir allerdings ein Rätsel. Sollte die Bundesregierung einen neuen Entwurf vorlegen, sollte sie auf unsere Kritik eingehen und die Verbände mit in die Konzeption einbeziehen.“

Über Nyke Slawik
Nyke Slawik zog 2021 und 2025 über die Landesliste der NRW-Grünen in den Deutschen Bundestag ein und vertritt den Wahlkreis Leverkusen-Köln IV. Die gebürtige Leverkusenerin ist queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Obfrau im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In der vorangegangenen Legislaturperiode begleitete Slawik für ihre Fraktion den Aktionsplan „Queer Leben“ und wirkte maßgeblich an der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes mit.