Heute hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt getan: Auf Initiative der Länder soll das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Grundgesetz künftig auch die sexuelle Identität umfassen. Nach dieser Abstimmung muss sich nun die Bundesregierung dazu äußern.
Dazu erklärt Nyke Slawik, die queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Mit diesem Vorstoß sendet der Bundesrat ein klares Signal an die Bundesregierung: Diskriminierung aufgrund von Liebe und sexueller Identität hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Dieser Schutz gehört nicht nur ins einfache Recht, sondern in das Fundament unserer Demokratie, unser Grundgesetz. Nur so ist der Diskriminierungsschutz wehrhaft verankert gegenüber politischen Stimmungen und gesellschaftlichen Rückschritten.“
Artikel 3 verbietet bereits seit 1949 Diskriminierung bspw. aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, Abstammung oder Religion. Dies ist eine Lehre aus den Gräueltaten des Nationalsozialismus, in der Millionen Menschen verfolgt wurden. „Einige verfolgte Gruppen wurden allerdings von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes nicht mitgedacht. So wurde das Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung erst 1994 nachträglich ergänzt. Auch queere Menschen wurden im Nationalsozialismus stigmatisiert, deportiert und ermordet. Doch sie blieben nach 1945 bewusst vom Schutz durch das Grundgesetz ausgeschlossen und wurden weiter kriminalisiert und entrechtet. Es ist höchste Zeit, diesen historischen Fehler zu korrigieren und das Diskriminierungsverbot auf Basis der sexuellen Identität auszuweiten.“
Die Dringlichkeit ist offensichtlich: 2024 wurden 1.765 Straftaten, davon zahlreiche Gewaltdelikte, allein aufgrund sexueller Orientierung registriert. Das sind fast 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Angesichts erstarkender rechter Kräfte und zunehmender Gewalt gegen queere Menschen ist es unverantwortlich, den Schutz im Grundgesetz weiter zu verweigern.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits Juni dieses Jahres in einem Antrag erneut eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots aufgrund der „sexuellen Identität“ gefordert. Gleichzeitig solle klargestellt werden, dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind, wie es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Für die Union findet Nyke Slawik klare Worte: „Wer „Christlich“ im eigenen Parteinamen führt, sollte sich für Menschenrechte einsetzen. Unter anderem das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sprach sich vergangenen November für eine Ergänzung des Grundgesetzes für queere Menschen aus. Wann zieht die Union hier endlich geschlossen nach?“
Die Entscheidung des Bundesrates ist erst der Auftakt des parlamentarischen Verfahrens: Zunächst kann die Bundesregierung Stellung nehmen, dann entscheidet der Bundestag. Für eine Grundgesetzänderung ist dort wie auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Dazu Nyke Slawik: „Die Regierung muss gerade in den eigenen Reihen für eine breite Unterstützung werben. Nur so können wir diese historische Lücke schließen und unser Grundgesetz zu einem starken Schutzschild für alle Menschen machen.“
