Infektionsschutzgesetz ändern und einheitliches Handeln gewährleisten
Für die Bekämpfung der Pandemie ist bundesweit einheitliches Handeln dringend geboten. Hierfür schaffen wir Rechtssicherheit mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die wir heute beschlossen haben.
Wo setzen wir nun an?
Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis
zum 15. Februar 2022. Bereits geltende Maßnahmen, wie regionale Ausgangsbeschränkungen,
können damit fortbestehen. Clubs und Restaurants können unter Umständen durch die Länder geschlossen sowie Messen und Kongresse untersagt werden.
Gruppenbezogene Impfpflicht
Eine Impfpflicht, zunächst nur für bestimmte Einrichtungen, beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Pflegedienste oder Pflegeheime. Menschen mit besonders hohem
Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf sollen so besser geschützt werden. Außerdem darf nun auch in Apotheken, bei Zahnärzt*innen und Tierärzt*innen geimpft werden.
Kliniken unterstützen
Krankenhäuser erhalten Unterstützung über zeitlich befristete Pauschale für frei gehaltene Intensivbetten. Dadurch, dass planbare OPs in Krankenhäusern abgesagt werden, um Intensivbetten für Covid-Patient*innen freizuhalten, entstehen finanzielle Einbußen. Diese sollen ausgeglichen werden.
Eine allgemeine Impfpflicht muss der nächste Schritt sein
Auf lange Sicht glaube ich nach wie vor, dass uns nur Impfungen aus dieser Pandemie helfen werden. Unsere Maßnahmen kommen bereits für einige Menschen zu spät, es ist jetzt unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass wir nicht ständig neu vor derselben Herausforderung stehen.



