Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

So oft wurde ich in Wahlkämpfen angesprochen: „ich kann hier gar nicht wählen, obwohl ich seit Jahren hier lebe, ich habe keinen deutschen Pass.“ Das hat mich immer sehr traurig gemacht. Denn es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass Menschen, die seit Jahren hier leben und Teil dieser Gesellschaft sind, auch deutsche Staatsbürger*innen werden können. Endlich setzen wir das nun um:

Wir erneuern das #Staatsangehörigkeitsgesetz! 



Deutschland ist Einwanderungsland, das bedeutet für uns:

  • Doppelpass wird als Normalität anerkannt
  • hier geboren = deutsche Staatsangehörigkeit, sofern Eltern hier bereits fünf Jahre leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen
  • Einbürgerung nach 5 statt 8 Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach 3 Jahren

Damit haben wir nun ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht, das zu einem modernen Einwanderungsland passt. Wir stärken die demokratische Teilhabe, denn auch das Wahlrecht ist mit Bürger*innenrechten verknüpft.

Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz ebnen wir den Weg zu einer Einwanderungsgesellschaft, die ein vielfältiges Miteinander verantwortungsvoll regelt und ziehen im internationalen Vergleich endlich nach. 🚀

🔀 Ein Doppelpass war in einigen Fällen bereits vorher möglich, die Ausnahmeregelungen aber komplex. Jetzt wird allgemein anerkannt: Es gibt Gleichzeitigkeiten und vielschichtige Identitäten.

🌍 Damit setzen wir auch einen Gegenpol zu nationalistischem Denken, das kategorisch Identifikationen mit anderen Ländern und eine Verbundenheit über Ländergrenzen hinweg ausschließt.